Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hunting Phoenix GmbH, Max-Bill-Straße 3, 67061 Ludwigshafen

Vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Duc Ha,

HRB 67282 (Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein

(nachfolgend „Hunting Phoenix GmbH“)

 

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Leistungen und Angebote von Hunting Phoenix GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Hunting Phoenix GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Hunting Phoenix GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

(3) Alle Angebote und Leistungen von Hunting Phoenix GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Kaufleute (HGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern wird von Hunting Phoenix GmbH abgelehnt.

 

§ 2 Leistungen von Hunting Phoenix GmbH / Mitwirkung des Kunden

(1) Hunting Phoenix GmbH erbringt für den Kunden webbasierte Beratungs- und Coachingdienstleistungen insbesondere aus dem Bereich der Persönlichkeitsentwicklung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Hunting Phoenix GmbH dabei nicht die Erbringung eines Werks / Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Hunting Phoenix GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Hunting Phoenix GmbH unberührt.

(3) In Bezug auf die von Hunting Phoenix GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Hunting Phoenix GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter (wie Facebook oder Google) nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, ohne Nennung von Gründen einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise ist Hunting Phoenix GmbH nicht verantwortlich.

(5) Sofern zwischen Hunting Phoenix GmbH und dem Kunden im Rahmen der jeweiligen Beratung sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von Hunting Phoenix GmbH stammen.

(6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Hunting Phoenix GmbH erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) stets zu gewährleisten.

 

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Hunting Phoenix GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, in Text- oder in Schriftform erfolgen. 

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von Hunting Phoenix GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

 

 

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Hunting Phoenix GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Hunting Phoenix GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Hunting Phoenix GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Hunting Phoenix GmbH ist anders lautend. Eine Hunting Phoenix GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Hunting Phoenix GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) Hunting Phoenix GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Hunting Phoenix GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

 

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. 

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Hunting Phoenix GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Hunting Phoenix GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Hunting Phoenix GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Hunting Phoenix GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Hunting Phoenix GmbH in Verzug, ist Hunting Phoenix GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Hunting Phoenix GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

 

 

§ 7 Erfüllung

(1) Hunting Phoenix GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Hunting Phoenix GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Hunting Phoenix GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Hunting Phoenix GmbH unberührt.

 

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber Hunting Phoenix GmbH zu gewährleisten. Hunting Phoenix GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über Hunting Phoenix GmbH und deren Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Hunting Phoenix GmbH stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und Mitarbeitern von Hunting Phoenix GmbH umzugehen. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist Hunting Phoenix GmbH nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu Programm- und Trainingsinhalten von Hunting Phoenix GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an Seminaren von Hunting Phoenix GmbH auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Hunting Phoenix GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

 

§ 9 Unzulässiges Account-Sharing

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt den von Hunting Phoenix GmbH erhaltenen Account beziehungsweise die Logindaten zu Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten von Hunting Phoenix GmbH an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Hunting Phoenix GmbH hat einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt.

(2) Hunting Phoenix GmbH ist berechtigt, den Zugang zu IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte von Hunting Phoenix GmbH verschleiert, sonst wie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.

(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 ist Hunting Phoenix GmbH berechtigt, den Account des Kunden zu Systemen von Hunting Phoenix GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Hunting Phoenix GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

(4) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche Hunting Phoenix GmbH zivil- und strafrechtlich verfolgen lässt.

 

§ 10 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen

(1) Während der Trainings und Live Calls von Hunting Phoenix GmbH geben andere Coaching-Teilnehmer unter Umständen persönliche oder betriebliche Informationen preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.

(2) Hunting Phoenix GmbH ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu allen Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Hunting Phoenix GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

 

§ 11 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen

(1) Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung der Trainings- und Programmabläufe von Hunting Phoenix GmbH und / oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von Hunting Phoenix GmbH zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen.

(2) Hunting Phoenix GmbH ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu Programmen, Inhalten und Trainings von Hunting Phoenix GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Hunting Phoenix GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

 

§ 12 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Hunting Phoenix GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Hunting Phoenix GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Hunting Phoenix GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

 

§ 13 Haftung

(1) Hunting Phoenix GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hunting Phoenix GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Hunting Phoenix GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

 

§ 14 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Hunting Phoenix GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern Hunting Phoenix GmbH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Hunting Phoenix GmbH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Hunting Phoenix GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Hunting Phoenix GmbH (derzeit Ludwigshafen, Deutschland).

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Hunting Phoenix GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

 

AGB Stand: 23.12.2022 © - Vervielfältigung verboten

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